Die Garantie gilt nicht bei Schäden durch:
• Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Blitz, Wasser, Feuer, etc.).
• unsachgemäße Benutzung oder Transport.
• Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften.
• sonstige unsachgemäße Bearbeitung oder Veränderung.
Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit an der Servicestelle Reparatu-
ren kostenpflichtig durchführen zu lassen. Falls die Reparatur oder der Kostenvoranschlag für
Sie nicht kostenfrei sind, werden Sie vorher verständigt.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers wird durch diese Garantie nicht
eingeschränkt. Die Garantiezeit kann nur verlängert werden, wenn dies eine gesetzli-
che Norm vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende) Garantie und/oder eine
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