Mögliche Rechtsverletzungen; Urheberschutz; Schutz Der Privatsphäre; Personelle Bestimmbarkeit - MAGINON WK 3 HD Mode D'emploi

Appareil photo à gibier
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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Wildkamera sollten Sie folgende
Hinweise beachten:

Urheberschutz

Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen
Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht
werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk
ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus
Gründen der Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die Wildkamera informiert werden (siehe auch
Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht
die Veröffentlichung dieser Einsichten.

Personelle Bestimmbarkeit

Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt
werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer
bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die
Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes
Kennzeichen, wie z. B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen.
Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt
zu vermeiden.
46
info@supra-elektronik.com
KUNDENDIENST
CH
00 800 - 78 77 23 68
Mögliche Rechtsverletzungen
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland
besonders strengen Auflagen. Arbeitgeber sollten auf
Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig
verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht
vollständig ausgeschlossen werden kann.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr
empfiehlt es sich, den Standort der Wildkamera und den
Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen
die Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer
bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschriften können zu einer
Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen.

Hinweispflicht

Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht
auszuschließen, muss ein Hinweis auf die Kamera an allen
Zugangswegen zum Aufnahmebereich gut erkennbar
aufgestellt sein. Der Passant muss zudem darüber informiert
werden, dass er mit dem Betreten des Aufnahmebereichs
seine Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass er
im Falle der Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme
vermeiden kann, indem er den Bereich nicht betritt. Hierbei
ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu achten. Befindet
sich die Fotofalle an einer Stelle, die der Betroffene passieren
muss, um zu seinem Ziel zu gelangen (z.B. Eingang von einer
Sehenswürdigkeit), so liegt mangels Freiwilligkeit keine
wirksame Einwilligung vor.
KUNDENDIENST
CH
00 800 - 78 77 23 68
CH
47
info@supra-elektronik.com

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