8.3.1. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder im Gerät,
in einem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät, bei
Raumtemperatur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum
Kochen bestimmt ist, erfordert kein Auftauen.
Aufgetautes Gefriergut sollte möglichst noch am gleichen Tag verzehrt werden, oder
im Kühlraum nicht länger als bis zum nächsten Tag aufbewahrt werden. Lebensmit-
tel, wenn auch nur teilweise aufgetaut, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
8.4. Abtauen des Gefrierraums
Grobe Eisablagerung an den Gefrierflächen vermindert die Effizienz des Gerätes
und bewirkt eine Steigerung des Energieverbrauchs.
Bevor Sie das Gerät abtauen, stellen Sie den Temperaturregler einige Stunden vor-
her auf die Position M A X . Das Gefriergut kann so über einen längeren Zeitraum
bei Raumtemperatur aufbewahrt werden.
ACHTUNG!
Beschädigungsgefahr!
Geräteschaden durch unsachgemäßen Umgang mit
dem Gerät.
Zum Beschleunigen des Abtauens keine anderen
mechanischen Einrichtungen oder sonstige künst-
lichen Mittel, wie z. B. elektrische Heizkörper, Heiß-
luftgebläse oder Haartrockner, als die vom Hersteller
empfohlenen benutzen.
Es empfiehlt sich das Gerät mindestens einmal im Jahr abzutauen.
Das Gefriergut aus dem Gefrierraum herausnehmen, mit einigen Schichten Zei-
tungspapier und evtl. noch mit einer Decke umwickeln und an einer kühlen Stel-
le aufbewahren.
Gerät reinigen, siehe Kap. Reinigung.
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