7 - ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
1.
MODALITÄTEN
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE im Falle von sichtbaren Mängeln
oder Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung.
Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel,
die bei der Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich ( per Einschreiben mit Empfangsbestätigung )
innerhalb von fünf Tagen nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen
Nachweis der festgestellten Mängel oder Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE die Möglichkeit lassen,
die Feststellung der Mängel oder Defekte selbst vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der
Käufer DEVILLE die nicht konformen Materialien zur Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von
DEVILLE. Rücksendungen des Materials dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.
2.
UMFANG
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE - Garantie den
kostenlosen Austausch oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements ( außer Verschleißteile)
durch seinen Servicedienst unter Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die
Folge von Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die
gelieferten Ersatzteile haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche
Garantie, die mit einem Vertragspartner von DEVILLE getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE zu nichts. Die
Vorlage des Garantiescheins, der mit dem Datumsstempel des Vertragspartners von DEVILLE versehenen ist,
wird bei in Anspruchnahme der Garantie verlangt.
Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes
vorgelegt werden oder ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE innerhalb der
bewilligten Frist zugesendet werden. Notfalls kann das Datum auf der von DEVILLE ausgestellten Rechnung in
Erwägung gezogen werden. Die Intervention während der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der
Garantie.
3.
DAUER
Die von DEVILLE vertraglich gesicherte Garantie beläuft sich auf ein Jahr ab Kaufdatum unter Vorbehalt, dass
die vorgesehenen Reklamationen bereits innerhalb der bewilligten Frist formuliert wurden. Die Reparatur, der
Austausch oder die Änderung eines Teils während der Garantiezeit hat weder eine Verlängerung der Garantie
zur Folge noch Entschädigungen für diverse Kosten wie Lieferverzug, Unfall oder jegliche andere Schäden.
4.
AUSNAHME
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig : Installation und Montage von Geräten
dessen Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE gehen. Daraus folgt, dass DEVILLE nur bei materiellen Schäden
oder Personenschäden durch eine Installation, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen
entsprechen, zur Verantwortung gezogen werden kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses :
schlechte Installation )
Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer
Industrie- oder Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der
Material nicht konstruiert wurde. Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in
der Gebrauchsanweisung von DEVILLE : Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit oder
anormale Spannungsvariationen. Anomalien, Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall,
Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder Wartungsfehlern verursachte wurden.
Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von
DEVILLE zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil noch vom
Hersteller zugelassen sind, realisiert wurden.
5.
BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese
Bedingungen
Garantiebedingungen
Geschäftsbedingungen von DEVILLE - Garantie" Vorrang.
vervollständigen
und
und
haben
gegenüber
präzisieren
die
oben
denen
auf
dem
33
angesprochenen
beiliegenden
Blatt
allgemeinen
„Besondere