2. MONTAGE
2.3 Spannungsversorgung
1. Sorgen Sie für eine ausreichende Spannungsversorgung des Systems
a) Die Anlage benötigt den Anschluss an 12 V / 24 V Bordspannung.
b) Zum Anschluss an die Bordspannung darf der Kabelquerschnitt 2,5 mm² nicht unterschreiten. Verwenden Sie
ab 6 m Kabellänge einen Querschnitt von mindestens 4,0 mm².
c) Der Anschluss an die Bordspannung über bestehende Leitungen ist in aller Regel nicht ideal. Oftmals ist der
Kabelquerschnitt zu gering und / oder bereits andere Verbraucher wie z.B. der Fernseher, werden über diese
Leitungen versorgt. Die zur Verfügung stehende Spannung reicht dann meist nicht aus.
d) Empfehlenswert und gleichzeitig die optimale Lösung ist, eine separate Versorgungsleitung für die Anlage zur
Batterie zu verlegen.
e)
Es ist vorgeschrieben, die schwarze Leitung des 3-poligen Spannungsversorgungskabels an die Klemme 15
(geschaltetes Zündungsplus) des Fahrzeuges anzuschließen. Alternativ können Sie anstelle Klemme 15 auch
die Leitung D+ (Generatorplus, liegt nur an bei laufendem Motor) verwenden, wenn Ihre Fahrzeug elektrik dies
zulässt. In beiden Fällen ist eine Funktionskontrolle erforderlich! Siehe auch Punkt 2.4 dieser Anleitung.
Die batterieseitige Absicherung der Versorgungsleitung muss zwischen 10 und 20 A betragen.
2. Spannungsversorgung in Caravans / Wohnanhängern
In Caravans steht häufig keine stabile bzw. batteriegepufferte 12 V Bordnetzversorgung zur Verfügung. In diesem
Fall ist es notwendig, die Anlage über einen geeigneten Spannungswandler 220 V / 12 V aus dem Wechselspan-
nungsnetz zu versorgen.
Verwenden Sie keinesfalls Batterieladegeräte, einfache Transformatoren oder ungeregelte Netzteile. Geeignet sind
ausschließlich elektronisch geregelte Festspannungsnetzteile mit einer Nennspannung von 13,8 V und einer
Dauerstrombelastbarkeit von mindestens 8A.
Wir empfehlen den Einsatz des von uns zu beziehenden Zusatzwandlers.
In Caravans oder Wohnanhängern welche über ein 12V oder 24V Bordspannungsnetz verfügen, muss die schwarze
Leitung des 3-poligen Spannungsversorgungskabels auf eine vom Zugfahrzeug nur im Fahrbetrieb aktiv geschal-
tete Leitung gelegt werden. Beim 13-poligen Anhängerstecker ist dies typischer Weise die Leitung 10 (Ladelei-
tung) des Anhängersteckers. Es ist eine Funktionskontrolle erforderlich! Siehe auch Punkt 2.6 dieser Anleitung.
Bei Caravans oder Wohnanhängern ohne 12V/24V Bordnetz, bei denen konstruktiv sicher gestellt ist, dass die
Satellitenempfangsanlage im Fahrbetrieb nicht mit Betriebsspannung versorgt wird kann auf den Anschluss
der schwarzen Leitung („K15") verzichtet werden. In diesem Fall obliegt dem Fahrzeugführer eine besondere
Sorgfaltspflicht darin, sicherzustellen dass die Antenne vor Antritt einer jeden Fahrt Ihre ordnungsgemäße
Ablageposition erreicht hat.
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