vorliegt, wird der Rauchwarnmelder
nach Ermessen des Gewährleistung-
gebers repariert oder ersetzt.
• Die Gewährleistung endet in diesen
Fällen mit dem Ablauf der ursprüng-
lichen Gewährleistungszeit von zwei
Jahren. Weitergehende Ansprüche
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
• ABUS haftet nicht für Mängel und
Schäden, die durch äußere Einwir-
kungen (z.B. durch Transport, Gewalt-
einwirkung, Fehlbedienung), unsach-
gemäße Anwendung, normalen Ver-
schleiß oder durch Nichtbeachtung
dieser Anleitung entstanden sind.
• Bei Geltendmachung eines Gewähr-
leistungsanspruches ist dem zu be-
anstandenden Rauchwarnmelder
der Original-Kaufbeleg mit Kauf-
datum und eine kurze schriftliche
Fehlerbeschreibung beizufügen.
• Sollten Sie an dem Rauchwarnmel-
der einen Mangel feststellen, der
beim Verkauf bereits vorhanden
war, wenden Sie sich innerhalb der
ersten zwei Jahre bitte direkt an
Ihren Verkäufer.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Verwenden Sie das Gerät ausschließ-
lich für den Zweck für den es gebaut
und konzipiert wurde ! Jede andere
Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß !
Dieses Gerät darf nur für folgende(n)
Zweck(e) verwendet werden:
• Feuer- bzw. Rauchdetektion in priva-
ten Haushalten
• Dieser Rauchwarnmelder besitzt
eine Hitzewarnfunktion. Es ist je-
doch kein Wärmemelder im Sinne
der EN 54-5.
• Dieser Rauchwarnmelder ist für
den Einbau in bewohnbaren
Freizeitfahrzeugen zugelassen.
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