1. Garantie
Bei der Lieferung muss der Käufer prüfen, dass die Maschine vollstän-
dig ist. Fehlende Teile oder Anomalien müssen innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist gemeldet werden. Jeder Versuch, gewaltsame
Änderungen an jeglichen Komponenten der Maschine und/oder Schil-
dern vorzunehmen, führt zum Verfall der Garantie, der CE-Kennzeichnung
(wenn diese vom Hersteller angebracht wurde), der Konformitätserklä-
rung bzw. der Herstellererklärung.
Der Hersteller übernimmt außerdem in folgenden Fällen keine Haftung:
- Falsche Installation
- Unsachgemäßer Gebrauch der Maschine durch unzureichend
geschultes Personal
- Nichteinhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften
- Mangelnde Wartung
- Verwendung nicht-originaler oder ungeeigneter Ersatzteile
Das Produkt ist nur für industrielle Anwendungen zugelassen.
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