FCC-Konformitätserklärung
Die mit Ihrem Fahrzeug mitgelieferte Funkanalage entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen – Funkanalagenrichtlinie
2014/53/EU. Der Betrieb unterliegt den folgenden Bedingungen: Dieses Gerät darf keine unerwünschten Vorgänge
verursachen. Hinweis: Das Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der Klasse B
gemäß Teil 15 der RCC-Vorschriften. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz gegen schädliche
Störungen in einer Wohnanlage bieten. Dieses Gerät sendet und kann Hochfrequenzenergie ausstrahlen. Wenn es
nicht vorschriftsmäßig und in Übereinstimmung mit den Anweisungen installiert und verwendet wird, kann es
schädliche Interferenzen für den Funkverkehr verursachen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass in einer
bestimmten Installation keine Interferenzen auftreten. Wenn dieses Gerät Störungen des Radio- oder
Fernsehempfangs verursacht, die durch Aus- und Einschalten des Geräts festgestellt werden können, sollte der
Benutzer versuchen, die Störung durch eine der folgenden Maßnahmen zu beheben: Richten Sie die Empfangsantenne
neu aus oder verlagern Sie sie. Erhöhen Sie den Abstand zwischen Gerät und Empfänger. Wenden Sie sich an den
Händler oder einen erfahrenen Radio- / Fernsehtechniker. WARNUNG: Änderungen oder Modifikationen, die nicht
ausdrücklich von der für die Konformität verantwortlichen Partei genehmigt wurden, können die Berechtigung des
Benutzers zum Betrieb dieses Geräts aufheben. WARNUNG: Während des Betriebs des Radios muss ein Abstand von
mindestens 20 Zentimetern zwischen der strahlenden Antenne und dem Körper des Benutzers oder von anderen
Personen eingehalten werden, um die FCC-HF-Expositionsrichtlinien zu erfüllen.
CE-Konformitätserklärung steht zum Download bereit unter:
http://www.absima.com/index.php/downloads/erklaerungen/
Absima GmbH
Gibitzenhofstr. 127a
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