Führen Sie das Saugrohr so tief in das Gewässer ein, bis Sie den Grund mit der Teichschlammsauger-Düse
berühren.
Schalten Sie den Schalter auf AUTO um das Gerät einzuschalten.
Nach einem Arbeitsintervall von ca. 30 Sekunden schaltet der Teichschlammsauger für ca. 30 Sekunden ab,
um den gefüllten Auffangbehälter automatisch zu entleeren. Mit diesem Zeitintervall arbeitet das Gerät nun
kontinuierlich.
Ist der maximale Wasserstand im Auffangbehälter erreicht, unterbricht der Schwimmer im Inneren des Kopf-
teils die Ansaugung und der Entleervorgang beginnt.
Über den Ablaufschlauch wird das gesamte angesaugte Schmutzwasser abgeleitet. Grobe Schmutzpartikel
werden durch den gegebenenfalls montierten Auslauffilter gesammelt.
Säubern Sie den Auslauffilter von Zeit zu Zeit während der Arbeit oder spätestens nach Beendigung Ihrer
Arbeit.
Wenn Sie Ihre Arbeit beenden bzw. unterbrechen möchten, stellen Sie den Schalter auf die Position (0)
OFF. Ziehen Sie den Stecker stets aus der Steckdose, wenn das Gerät nicht benutzt wird.
Das Gerät kann auch zum Aufsaugen von Flüssigkeiten im Sammelbehälter ohne Ablaufschlauch verwendet
werden. Dazu muss die Ablauföffnung des Behälters mit der Verschlusskappe verschlossen werden. Für den
Saugvorgang müssen Sie den Schalter auf MAN (Dauerbetrieb) stellen. Beachten Sie, dass in dieser Be-
triebsstellung des Saugers keine automatische Entleerfunktion gegeben ist, d.h. der Behälter muss an-
schließend manuell entleert werden.
6. Wartung
ACHTUNG: Trennen Sie vor der Durchführung von jeglichen Wartungsarbeiten das Elektrogerät
von der Stromquelle indem Sie den Stecker aus der Steckdose ziehen.
Keine aggressiven Lösungsmittel oder Reinigungsmittel verwenden.
Entfernen Sie den gesamten Schmutz und Wasser aus dem Inneren des Auffangbehälters.
Reinigen Sie regelmäßig den Schwammfilter. Die Reinigungsintervalle hängen vom Grad des ver-
schmutzen Wassers ab.
Stellen Sie sicher, dass der Auslauffilter den Wasserabfluss nicht behindert.
Prüfen Sie, ob der Schwimmer frei beweglich ist und reinigen Sie ihn gegebenenfalls.
7. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden „Kunde"), nicht hingegen dem gewerblichen Nutzer,
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
land gekaufte Gerät innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein
wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht ein-
geschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu nachfolgenden Bedingungen:
I. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
II. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen
aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. ab-
weichende Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
-
Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
-
Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
-
Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen
-
Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzuführen sind
-
Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
-
Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III. Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Repa-
ratur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte
Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflich-
tig.
IV. Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der Garantie nicht, es sei
denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
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