VERFÜGUNG
Der Produzent Melchioni Ready S.r.l. erklärt, dass das Produkt Staubsammler mit
Wasserfiltersystem -Modell Mr. BIN G (cod. 118140006) der Richtlinie 2014/30/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Harmonisierung
entspricht der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische
Verträglichkeit.
Der Hersteller Melchioni Ready Srl erklärt, dass das Produkt Staubsammler mit
Wasserfiltersystem -Modell Mr. BIN G (cod. 118140006) der Richtlinie 2014/35/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar entspricht 2014 zur
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer
Betriebsmittel auf dem Markt zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.
Der Produzent Melchioni Ready S.r.l. erklärt, dass das Produkt Staubsammler mit
Wasserfiltersystem -Modell Mr. BIN G (cod. 118140006) der Richtlinie 2009/125/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines
Rahmens entspricht für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für
energieverbrauchsrelevante Produkte.
Der Hersteller Melchioni Ready Srl erklärt, dass das Produkt Staubsammler mit
Wasserfiltersystem -Modell Mr. BIN G (cod. 118140006) der Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni entspricht 2011 und nachfolgende
delegierte Richtlinie 2015/863 der Kommission zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Gemäß der Richtlinie 2012/19 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli
2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) bedeutet das Vorhandensein des
Symbols der durchgestrichenen Mülltonne, dass dieses Gerät nicht in Betracht gezogen
werden darf als Siedlungsabfall: seine Entsorgung muss daher durch getrennte Sammlung
erfolgen. Eine nicht getrennte Entsorgung kann eine potenzielle Gefahr für die Umwelt und die
Gesundheit darstellen. Dieses Produkt kann beim Kauf eines neuen Geräts an den Händler
zurückgegeben werden. Die unsachgemäße Entsorgung des Geräts stellt ein Fehlverhalten
dar und unterliegt den Sanktionen der Behörde für öffentliche Sicherheit. Weitere
Informationen erhalten Sie von der für Umweltfragen zuständigen örtlichen Verwaltung.
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