Anleitung Airbase 8-2_SPK2
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Staubabsaugeinrichtungen vorhanden sind, über-
zeugen Sie sich, daß diese angeschlossen und
benutzt werden.
21. Geräusch
Das Geräusch am Arbeitsplatz kann 85 dB (A)
überschreiten. In diesem Fall sind Schallschutz-
massnahmen für den Bedienenden erforderlich.
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut
auf.
Vor Inbetriebnahme lesen Sie bitte die
Anleitung sorgfältig durch.
Hinweise zur Aufstellung
●
Überprüfen Sie das Gerät auf Transportschäden.
Etwaige Schäden sofort dem Transportunter-
nehmen melden, mit dem der Kompressor ange-
liefert wurde.
Vor Inbetriebnahme muß der Ölstand in der Kom-
pressorpumpe kontrolliert werden.
Die Aufstellung des Kompressors sollte in der
Nähe des Verbrauchers erfolgen.
Lange Luftleitung und lange Zuleitungen
(Verlängerungen) sind zu vermeiden.
Auf trockene und staubfreie Ansaugluft achten.
Den Kompressor nicht in einem feuchten oder
nassen Raum aufstellen.
Der Kompressor darf nur in geeigneten Räumen
(gut belüftet, Umgebungstemperatur +5° / 40°C)
betrieben werden. Im Raum dürfen sich kein
Staub, keine Säuren, Dämpfe, explosive oder ent-
flammbare Gase befinden.
Der Kompressor ist geeignet für den Einsatz in
trockenen Räumen. In Bereichen, wo mit Spritz-
wasser gearbeitet wird, ist der Einsatz nicht zu-
lässig.
Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit
Druckluft und Farbspritzen
Verdichter und Leitungen erreichen im Betrieb hohe
Temperaturen. Berührungen führen zu Verbrenn-
ungen.
Die vom Verdichter angesaugten Gase oder Dämpfe
sind frei von Beimengungen zu halten, die in dem
Verdichter zu Bränden oder Explosionen führen kön-
nen.
Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das Kupp-
lungsstück des Schlauches mit der Hand festzuhal-
ten, um Verletzungen durch den zurückschnellenden
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16.12.2005
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Schlauch zu vermeiden.
Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille tra-
gen. Durch Fremdkörper und weggeblasene Teile
können leicht Verletzungen verursacht werden.
Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen
oder Kleidung am Körper reinigen.
Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
beachten!
Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem
Flammpunkt von weniger als 21° C verarbeiten.
Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten ver-
arbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte (Gesichts-
masken) erforderlich. Beachten Sie auch die von
den Herstellern solcher Stoffe gemachten An-
gaben über Schutzmaßnahmen.
Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten
Materialien aufgebrachten Angaben und Kenn-
zeichnungen der Gefahrstoffverordnung sind zu
beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere ge-
eignete Kleidung und Masken zu tragen.
Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeits-
raum darf nicht geraucht werden. Auch Farb-
dämpfe sind leicht brennbar.
Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende
Maschinen dürfen nicht vorhanden bzw. betrieben
werden.
Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum auf-
bewahren oder verzehren. Farbdämpfe sind
schädlich.
Der Arbeitsraum muß größer als 30 m
es muß ausreichender Luftwechsel beim Spritzen
und Trocknen gewährleistet sein. Nicht gegen den
Wind spritzen. Grundsätzlich beim Verspritzen von
brennbaren bzw. gefährlichen Spritzgütern die Be-
stimmungen der örtlichen Polizeibehörde beach-
ten.
In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch keine
Medien wie Testbenzin, Butylalkohol und
Methylenchlorid verarbeiten (verminderte
Lebensdauer).
Betrieb von Druckbehältern nach
Druckbehälterverordnung
1. Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten,
ordnungsgemäß zu betreiben, zu überwachen,
notwendige Instandhaltungs- und Instandsetz-
ungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die
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sein und