Entsorgung
Altgeräte
dürfen
Hausmüll!
Sollte das Produkt einmal nicht
mehr benutzt werden können, so
ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom
Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde/seines Stadtteils, ab-
zugeben. Damit wird gewährleistet, dass
Altgeräte fachgerecht verwertet und ne-
gative Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden. Deswegen sind
Elektrogeräte mit dem hier abgebilde-
ten Symbol gekennzeichnet.
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nicht
in
den
Bohrlochschablone
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