9. Garantieleistungen
Der Hersteller gewährt auf seine Maschine inklusive Motor 36 Monate ab Kaufdatum und
gegen Vorlage des Kaufbelegs (Kassenbon, Rechnung).
Unmittelbar nach dem Kauf empfehlen wir Ihnen, den unbeschädigten Zustand des
Produkts zu überprüfen und die Anweisungen vor der Verwendung sorgfältig zu lesen.
Der Hersteller sorgt für den Austausch aller Teile, die durch einen Mangel oder
Herstellungsfehler als schadhaft erkannt werden.
Die Garantie darf unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung des Gerätes oder zu
direkten oder indirekten Schäden jeglicher Art führen.
Um den Kundendienst im Rahmen der Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss
der Antragsteller seine Anfrage an eine zugelassene Kundendienstwerkstatt (SAV)
richten, deren Liste auf der Website www.eco-repa.com verfügbar ist
Bei jeder Anfrage nach Ersatzteilen müssen das genaue Modell der Maschine (oder
andernfalls der Strichcode), das Baujahr und die Seriennummer des Geräts angegeben
werden.
Diese Informationen finden Sie auf dem Typenschild des Geräts.
Diese Garantie deckt nicht ab:
• Nicht bestimmungsgemäße oder nicht der Gebrauchsanweisung entsprechende
Verwendung.
• Mangelnde Wartung.
• Ölmangel.
• Verwendung für berufliche oder Vermietungszwecke.
• Unsachgemäße Montage, Einstellung und/oder Inbetriebnahme des Gerätes.
• Schäden oder Verluste, die während des Transports oder der Bewegung auftreten.
• Jegliche Schäden, die durch einen Stoß oder Sturz verursacht wurden.
• Porto- und Verpackungskosten für das Gerät (jeder portofreie Versand wird vom
Kundendienst abgelehnt).
• Die sogenannten Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien (Messer, Klinge,
Zündkerze, Messerhaltewelle, Kabel, Räder und Radkappen, Bergungsbeutel usw.).
• Kosten für die Stilllegung oder Miete eines Gerätes im Pannenfall.
Die Garantie erlischt automatisch in folgenden Fällen:
• Änderungen an der Maschine ohne Genehmigung des Herstellers.
• Montage von nicht originalen oder zugelassenen Teilen.
Der Hersteller lehnt jede zivilrechtliche Haftung ab, die sich aus einer unsachgemäßen
oder nicht den Arbeitsnormen und/oder den geltenden Vorschriften entsprechenden
Verwendung sowie aus mangelnder Wartung der Maschine ergibt.
Durchgeführte Reparaturen oder ersetzte Teile können in keinem Fall zu einer
Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit führen.
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