JUSTUS
3.2
Aufstellung des Kaminofens
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutz
regeln nach FeuVo (Mindestabstände; siehe
Abb. 2) eingehalten werden.
FeuVo ("Verordnung über Feuerungsanlagen
und Brennstofflagerung", kurz: Feuerungsver
ordnung) ist die rechtliche Grundlage für das
Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanla
gen.
Abb.2
I
Fußbodenschutz
I
Strahlungsbereich
L-. _ . _ . _ .
Kaminofen
"
--L..-
Nicht zu unterschreitende
Minimalabstände:
Achtung!
..,
'
,
· 1 · ·.·
..
~...
Beachten.Sie in
je~em
Fal.1
, . .. . zu Ihrer eigenen Sicherheit
_
die erforderlichen Mindest
abstände zu Aufstellwänden.
brennbaren Einrichtungsge
genständen und zum Schutz
des Fußbodens!
I
Hinweis:
Entnehmen Sie vor dem
ersten Anheizen bitte alle
•
Dokumente und Zubehörteile
~
aus dem Feuerraum und dem
Aschekasten.
Entfernen Sie alle Aufkleber
rückstandsfrei von der Sicht
scheibe.
AChtung!
. . . . . . . . . ' . . . ' . . , 1 . . · . . . . .' Vergewissern Sie sich vor
. ' .
..' dem Aufstellen, dass der
_
Fußboden (Aufstellfläche)
ausreichend tragfähig ist.
Verwenden Sie gg1. eine ge
eignete Tragplatte zyr Last
yerteilyng !
A:
80 cm im Strahlungsbereich derScheibe
81: 20 cmWandabstand hinten
82: 20 cm Wandabstand seitlich
C:
30 cm Bodenschutz seit!. d. Füllöffnung
D: 50 cm Bodenschutz vor der Füllöffnung
Hintere (B1) und seitliche (B2) Mindestabstän
de sind auch auf dem Typenschild Ihres Ofens
angegeben.
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