JUSTUS
®®®
JUSTUS-Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS-Geräte leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufver
trag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachste
henden Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unentgelt
liche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstan
deten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht
nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der
Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn
und Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Man
gels anfallen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die JUSTUS-Werksgarantie beträgt 24 Monate und
beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch
Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions
fehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sach
gemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
JUSTUS-Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zu
rückzuführen sind, durch unseren Kundendienst be
seitigt. Emaille und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des JUSTUS-Gerätes unse
rem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs gegen den Transpor
teur geltend gemacht werden) sowie Einstellungs-, Ein
regulierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchs
einrichtungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlän
gert sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS-Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile
gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Re
paratur oder über einen Austausch des Gerätes ent
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kunden
dienstzentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur wird
in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in
der Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur Repara
tur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen,
dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag
etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile
und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen
bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung
(z.B. Schäden durch Abschrecken mit Wasser, über
laufende
Speisen,
Kondenswasser, Überhitzung).
Haarrissbildung bei emaillierten oder kachelglasierten
Teilen ist kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedie
nungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen
allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen
Behörden, Gas- und Elektrizitätsversorgungsunterneh
men.
Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker Schornstein
zug) sowie unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungs
arbeiten, insbesondere Vornahme von Veränderungen
an den Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle
und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeigneter Gasbe
schaffenheit und Gasdruckschwankungen bei Gasge
räten; ungewöhnlichen Spannungsschwankungen ge
genüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachter Überhitzung der Geräte, unsachgemäßer
Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichender
Reinigung der Geräte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie
nungsanleitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetz
ten Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl-Guss
oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schä
den, die durch die Geräte verursacht werden. Dazu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zer
setzungsprodukte organischer Staubanteile hervor
gerufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofen
teilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Weidenhäuser Str. 1-7
35075 Gladenbach
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