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MARDER SCHRECK 16274 Manuel De L'opérateur page 4

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8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen
mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verp ichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro-
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmep ichtig sind Händler mit einer Verkaufs äche
von mindestens 400 m
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufs äche von mindestens 800 m
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmep ichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lager äche von mindestens
400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtla-
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ger äche von mindestens 800 m
die P icht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmep ichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als
50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer oder
Smartphones, enthalten häu g personenbezogene Daten.
Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der
Abgabe der Geräte zu löschen.
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für Elektro- und Elektronikgeräte.
2
, sofern sie
2
. Generell haben Vertreiber
2
9. KONTAKTINFORMATIONEN
EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com

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