Garantie
Black & Decker vertraut auf die Qualität der eigenen Geräte
und bietet dem Käufer eine außergewöhnliche Garantie. Diese
Garantiezusage versteht sich unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und schränkt diese keinesfalls ein.
Sie gilt in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und der Europäischen Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführender Mangel auf, garantiert Black & Decker
den Austausch defekter Teile, die Reparatur von Geräten mit
üblichem Verschleiß bzw. den Austausch eines mangelhaften
Gerätes, ohne den Kunden dabei mehr als unbedingt nötig
in Anspruch zu nehmen, allerdings vorbehaltlich folgender
Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich, beruflich oder im Verleihge-
u
schäft benutzt wurde;
wenn das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit
u
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde;
wenn das Gerät durch irgendwelche Fremdeinwirkung
u
beschädigt wurde;
wenn ein unbefugter Reparaturversuch durch anderes
u
Personal als das einer Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker Kundendiensts unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser Garantie ist dem Verkäufer
bzw. der Vertragswerkstatt ein Kaufnachweis vorzulegen. Die
Adresse der zuständigen Niederlassung von Black & Decker
steht in dieser Anleitung. Dort teilt man Ihnen gerne die näch-
stgelegene Vertragswerkstatt mit. Eine Liste der Vertragswerk-
stätten und aller Kundendienststellen von Black & Decker
sowie der zuständigen Ansprechpartner finden Sie auch im
Internet unter: www.2helpU.com
Ihr neues Black & Decker Produkt können Sie auf unserer
Website unter www.blackanddecker.de registrieren. Dort
erhalten Sie auch Informationen über neue Produkte und
Sonderangebote. Weitere Informationen über die Marke
BLACK+DECKER und unsere Produkte finden Sie unter www.
blackanddecker.de.
(Übersetzung der ursprünglichen Anweisungen)
DEUTSCH
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