7. INSTANDHALTUNG / REINIGUNG
DE
7.1. Instandhaltungs- / Reinigungsarbeiten
Bei sämtlichen Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten ist der Netzstecker zu ziehen.
7.2. Prüfung (DGUV-Information 209-088 — Punkt 5 / bisher BGR 180)
Das IBS-Teilereinigungsgerät ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf arbeitssicheren Zustand
zu prüfen.
8. ERSATZTEILLISTE UND ZUBEHÖRLISTE
ANLAGE
Konformitätserklärung Typ G-50-W / G-50-I
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IBS-BA_Typ_G-50-I-W-DE_CZ_PL_ES_EN_01.2024