1.4
Einsatzbereich
Die Pumpen der Baureihe E-ZWM MAGNET eignen sich zur Förderung von leicht verunreinigtes
Wasser mit Schwebestoffen (keine Steine) aus privaten Haushalten Industrie und Landwirtschaft.
Die Größe der Schwebstoffe darf die 10mm Korngröße nicht überschreiten. Die Pumpe darf nicht
trocken laufen, da die Lagerung des Laufrades durch das Fördermedium geschmiert wird.
Die Pumpen sind nicht zugelassen für die Förderung von fäkalhaltigen Abwässern.
2. Sicherheit:
( aus: "VDMA-Einheitsblatt 24 292")
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung, Betrieb und Wartung zu
beachten sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme vom
Monteur sowie dem zuständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen und muß ständig am Einsatzort der
Maschine/Anlage verfügbar sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshin-
weise zu beachten, sondern auch die unter anderen Hauptpunkten eingefügten, speziellen Sicher-
heitshinweise, so z.B. für den privaten Gebrauch.
2.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit Allgemeinem Gefahrensymbol
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 9
bei Warnung vor elektrischer Spannung mit
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 8
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine und deren Funktion her-
vorrufen kann, ist das Wort ACHTUNG! eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B. - Drehrichtungspfeil
- Kennzeichen der Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende Qualifikation
für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Perso-
nals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag
des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferer erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten
physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wis-
sen benutzt zu werden, es sei denn sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person be-
aufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät spielen.
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