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TRANSPORT:
Die
enthaltenen
Lithium-Ionen-Batterien
unterliegen
den
Erfordernissen
Gefahrgutrechtsvorschriften .
Der Benutzer kann
die Akkus auf der Straße transportieren, ohne
dass hierfür weitere Erfordernisse gelten .
Bei einem Transport über Dritte (z . B . per
Luftverkehr oder Spedition) gelten spezielle
Voraussetzungen im Hinblick auf die Verpackung
und Beschriftung . Es ist erforderlich, dass
ein Experte für Gefahrgut zu Rate gezogen
wird, wenn der Artikel auf seine Versendung
vorbereitet wird .
Akkus dürfen nur versendet werden, wenn
das Gehäuse intakt ist .
Offene Kontakte müssen abgeklebt und der
Akku so verpackt werden, dass er sich in der
Verpackung nicht frei bewegen kann .
Bitte beachten Sie auch die nationalen
Rechtsvorschriften, die ggf . weitere Details
enthalten .
Entsorgung
Eine Entsorgung der Gartenprodukte, Ladegeräte
und Akkus im Hausmüll ist nicht gestattet .
Nur für EU-Länder:
Elektrische und elektronische Geräte, die
nicht mehr genutzt werden können, müssen
(nach der europäischen Richtlinie 2002/96/EG)
und defekte oder benutzte Batterien Akkus
müssen (nach der europäischen Richtlinie
2006/66/EG) getrennt gesammelt werden
und auf ökologisch korrekte Art und Weise
entsorgt werden .
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Original betriebsanleitung
Akkus/Batterien:
der
Lithium-Ionen
Bitte beachten Sie die Anweisungen unter
„Transport" .
Änderungen
ohne
vorbehalten .
Oregon® Rasenmäher Modell LM300
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