Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
Die Wägezellen können (als passive Aufnehmer) keine (sicherheitsrelevanten)
Abschaltungen vornehmen. Dafür bedarf es weiterer Komponenten und konstruktiver
Vorkehrungen, für die der Errichter und Betreiber der Anlage Sorge zu tragen hat.
Wo bei Bruch oder Fehlfunktion der Wägezellen Menschen oder Sachen zu Schaden kom
men können, müssen vom Anwender geeignete zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
getroffen werden, die zumindest den Anforderungen der einschlägigen Unfallverhütungs
vorschriften genügen (z. B. automatische Notabschaltungen, Überlastsicherungen, Fang
laschen oder ‐ketten oder andere Absturzsicherungen).
Die das Messsignal verarbeitende Elektronik ist so zu gestalten, dass bei Ausfall des
Messsignals keine Folgeschäden auftreten können.
Option Explosionsschutzausführung
Bei Wägezellen, die mit dieser Option ausgeliefert werden und in explosionsgefährdeten
Bereichen eingesetzt werden sollen, gilt zusätzlich:
S
Bei der Installation sind die einschlägigen Errichtungsbestimmungen zu beachten.
S
Das Anschlusskabel der Plattformwägezellen in Explosionsschutzausführung hat freie
Enden (Kabeladerbelegung siehe Abschnitt 5.1).
S
Die Installationsbedingungen, die in der Konformitätsbescheinigung und/oder Bau
musterprüfbescheinigung aufgeführt sind, müssen eingehalten werden.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Wägezellen entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssicher. Von den
Aufnehmern können Gefahren ausgehen, wenn sie von ungeschultem Personal oder
unsachgemäß montiert, aufgestellt, eingesetzt und bedient werden. Jede Person, die mit
Aufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb oder Reparatur einer Wägezelle beauftragt ist, muss
die Montageanleitung und insbesondere die sicherheitstechnischen Hinweise gelesen
und verstanden haben. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Wägezellen, bei
Nichtbeachtung der Montage‐ und Bedienungsanleitung, dieser Sicherheitshinweise oder
sonstiger einschlägiger Sicherheitsvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften der BG)
beim Umgang mit den Wägezellen, können die Wägezellen beschädigt oder zerstört
werden. Insbesondere bei Überlastungen kann es zum Bruch von Wägezellen kommen.
Durch den Bruch einer Wägezelle können darüber hinaus Sachen oder Personen in der
Umgebung der Wägezelle zu Schaden kommen.
Werden Wägezellen nicht ihrer Bestimmung gemäß eingesetzt oder werden die
Sicherheitshinweise oder die Vorgaben der Montage‐ oder Bedienungsanleitung außer
Acht gelassen, kann es ferner zum Ausfall oder zu Fehlfunktionen der Wägezellen kom
men, mit der Folge, dass (durch auf die Wägezellen einwirkende oder durch diese
überwachte Lasten) Menschen oder Sachen zu Schaden kommen können.
Der Leistungs‐ und Lieferumfang des Aufnehmers deckt nur einen Teilbereich der Wäge
technik ab, da Messungen mit (resistiven) Sensoren eine elektronische Signalver
arbeitung voraussetzen. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind zusätzlich
vom Anlagenplaner/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realisieren und zu verantworten,
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PW15B
SICHERHEITSHINWEISE