der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-
beteiligung-der-laender/
7. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgesetz finden Sie unter:
https://www.elektrogesetz.de/
Informationen zum Batteriegesetz 2 - BattG2
Entsorgung von Akkus und Batterien
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass
diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien
oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das
jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie
sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können
dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen
geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind.
Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien
geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie
Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die
Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte
nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt der Entsorgung einer
Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der
Batterie.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de.
WARNHINWEISE
•
Akkus/ Batterien nie anzünden
➢ EXPLOSIONSGEFAHR
•
Akkus/ Batterien nie öffnen, kurzschließen oder beschädigen, da dies zu Verletzungen führen
kann
Gas-Feuersäule Fogo
26/40