A Österreich
Garantiebedingungen für Raumpflege-/Kleingeräte
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem
Unternehmer (Händler) in Österreich im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf
gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem
Verbraucher also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir, Electrolux Hausgeräte
GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten
ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Übergabe
vom Händler an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten
Eigenschaften
aufweist.
Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist. zeigt sich der Mangel nach Ablauf
von sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das
Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel
aus
Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es in einem der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Österreich betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Österreich erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb von
zwei (2) Monaten nach dessen Kenntnis angezeigt werden. Es kann keine Garantie übernommen
werden, für nutzungsbedingte Schäden an Verschleißteilen, sowie Schäden infolge übermäßiger
Beanspruchung und aufgrund unsachgemäßer Handhabung.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels
unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits-
und Materialkosten werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.
4. Im Garantiefall ist das Gerät vom Verbraucher an die für seinen Wohnort zuständige Electrolux-
Vertragswerkstatt zu versenden, wobei das Gerät gut zu
Anschrift des Verbrauchers zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket zu legen
ist. Zum Nachweis des Garantie-Anspruchs ist der Sendung der Original-Kaufbeleg (Kassenzettel,
Rechnung) beizufügen.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für
dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe
des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch den Original-Kaufbeleg (Kassenzettel,
Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät gewerblich genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist
sechs (6) Monate.
In Österreich stehen wir Ihnen für Fragen, Anregungen oder bei Problemen rund um unsere
Raumpflegegeräte und Kleingeräte
montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
zur Verfügung.
Electrolux-Serviceline:
Für Produktservice: 0810-955 200*
*aus dem Festnetz der
Fax: +49 911-323-49 1930
E-Mail: service.kleingeraete@electrolux.de
Sollte dieses Gerät wider Erwarten nicht funktionieren, erfolgt in unserer Zentralwerkstatt eine
kompetente und fachkundige Instandsetzung.
Informationen bezüglich der für Sie zuständigen Vertragswerkstatt
erhalten Sie unter nachfolgender Serviceline:
Reparaturservice: 0810-955 400*
*aus dem Festnetz der
Electrolux Hausgeräte GmbH, Bodenpflege und Kleingeräte
Herziggasse 3, A-1230 Wien
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AEG-IFU Eloisa Toaster.indd 18
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Ein
Mangel
liegt
nicht
vorschriftsmäßiger
TELEKOM AUSTRIA Euro 0,10/Min.
TELEKOM AUSTRIA Euro 0,10/Min.
nur
dann
vor,
wenn
Handhabung
sowie
verpacken ist und die vollständige
der
Wert
oder
die
Nichtbeachtung
der
13.12.11 16:21
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