bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager-
und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager-
und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die
Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert
wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4
gemäß § 2 Abs.1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht
werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Für die 1:1 Rücknahme von Lampen,
Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten (Kategorien 3, 5, 6) sowie die 0:1 Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für
die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Ein Balken unter der Mülltonne bedeutet, dass das Produkt
nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE 93585349 sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register,
Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Händler und Inverkehrbringer von Elektro- und
Elektronikgeräten registriert.
Zechenstraße 8
66333 Völklingen
www.globus-baumarkt.de
Globus Fachmaerkte GmbH & Co. KG
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