Zu beachtende Vorschriften
● Örtliche und baurechtliche Vorschriften
● Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
Die länderspezifischen Vorschriften sind zur siche-
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss eine
Reinigungsöffnung besitzen.
● Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist
von einem Fachmann durchzuführen.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbsttä-
tig schließt, somit ist er zugelassen für den An schluss
an mehrfach belegte Schornsteine.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach
DIN EN 13384-1 und -2 bzw. nach den
länderspezifischen Vorschriften. Der Schornstein
muss der Temperatur klasse T400 entsprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb
mit Scheitholz / Holzbrikett / Braunkohlenbrikett:
● Nennwärmeleistung ....................... 5,0 / 5,0 / 5,0 kW
● Abgasmassenstrom ....................... 3,5 / 3,1 / 3,4 g/s
● Abgastemperatur am Stutzen ...... 322 / 336 / 290 °C
● Mindestförderdruck
bei Nennwärmeleistung ..................... 12 / 12 / 11 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine
einwandfreie Funktion des Kaminofens ist ein notwen-
diger Verbrennungsluftvolumenstrom von 15,6 m³/h zu
berücksichtigen.
Externer Verbrennungsluftanschluss
Die Verbrennungsluft kann bei externer Be triebsweise
von außen über eine dichte Leitung oder über ein LAS-
System zugeführt werden. Sprechen Sie deshalb mit
Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
bren nungsluftleitung oder durch die Luftschieber
am
Kaminofen
geschehen.
Absperrklappe, muss diese mit AUF/ZU eindeutig ge-
kennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht
verschlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für
die Verbrennungsluftversorgung erbracht werden.
Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es zu
Kondensation an der Verbrennungsluftleitung kommen.
Aus diesem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmstoff
zu isolieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen-
und Luftheizungsbauhandwerks.
Wir empfehlen Ihnen aus dem Olsberg-Sortiment die
Verbrennungsluftrohre mit Dichtlippe.
Achtung:
Geräte mit externem Verbrennungsluftanschluss
sind
ohne
zusätzliche
nicht ge eig net zum gleichzei tigen Betrieb mit
Lüf tungs anlagen.
Bei
Einsatz
einer
Sicherheitseinrichtung
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