Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit
dem
zugehörigen
Kassenbon
bzw.
der
Kopie
einer
eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme
der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit
einer kurzen, gut lesbaren Fehlerbeschreibung zusammen
mit dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren
Kundendienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu
senden.
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem
Fachpersonal oder Reparaturservice ausgeführt werden.
OKB 912 D
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