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Garantie / DE / CH / AT / LU
Dieser Artikel der Marke Pattfield wurde nach
den modernsten Fertigungsmethoden herge-
stellt und unterliegt einer ständigen strengen
Qualitätskontrolle.
Deutschland:
Die HORNBACH Baumarkt AG,
Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim
Schweiz:
Die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG,
Schellenrain 9, CH-6210 Sursee
Österreich:
Die HORNBACH Baumarkt GmbH, IZ. NÖ-
Süd, Str.3, Obj.64, 2355 Wiener Neudorf
Luxemburg:
Die HORNBACH Baumarkt (Luxemburg) AG,
31 Rue du Puits Romain, 8070 Bertrange
(nachfolgend Garantiegeber), garantiert ent-
sprechend den nachfolgenden Bestimmungen
für die Qualität der Maschinen.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre. Die Garantie-
zeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren
Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Origi-
nalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrika-
tions- oder Materialfehler. Die Garantie gilt
nur bei Verwendung des Artikels im privaten
Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
• missbräuchliche oder unsachgemäße An-
wendung,
• Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkun-
gen,
• Schäden durch Nichtbeachtung der Monta-
ge- oder Gebrauchsanleitung,
• den Anschluss an eine falsche Netzspan-
nung oder Stromart,
• eine nicht fachgerechte Installation,
• eine Überlastung des Gerätes,
• eine Verwendung von nicht zugelassenen
Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
• Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen,
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DE
• Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
• Verwendungsgemäßen, üblichen Verschleiß
• den gewerblichen Gebrauch
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Wei-
teren Schäden an Verschleißteilen, die auf
normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Die
Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden sowie mögliche Ein- und
Ausbaukosten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantie-
geber den defekten Artikel um festzustellen,
ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garan-
tiefall vor, dann repariert oder tauscht der Ga-
rantiegeber den Artikel auf seine Kosten. So-
fern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls
nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber
berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches
Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte
Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigen-
tum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Aus-
tausch) verlängern die Garantiezeit nicht.
Durch die Garantieleistungen entsteht auch
keine neue Garantie.
Luxemburg: Während einer Reparatur besteht
kein Anspruch auf einen Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur
oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen
des Garantiegebers. Es besteht kein Anspruch
auf eine bestimmte Garantieleistung oder die
Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnah-
me der Garantie an den nächsten HORNBACH-
Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.hornbach.com.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur
bei Vorlage des defekten Artikels und des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung
erfolgen.