Die angegebene Garantiezeit gilt ausschließlich für Europa.
2. VON DER GARANTIE GEDECKTE RECHTE
- Reparatur oder Austausch des Produktes, die, unter Berücksichtigung
der Art des Produktes und des jeweiligen Zwecks für den Verbraucher,
jeweils innerhalb einer angemessenen Frist und ohne größere
Unannehmlichkeiten für den Verbraucher ausgeführt werden.
- Davon ausgenommen sind solche Umstände, in denen eine Reparatur
oder ein Austausch dem Verkäufer Kosten verursachen würden, die nach
vernünftigem Ermessen im Vergleich zu anderen Formen der
Gewährleistung nicht zumutbar sind, vorausgesetzt letztere stellen keinen
Nachteil für den Verbraucher dar.
- Im Falle von Reparaturen entstehen dem Verbraucher keine Kosten für
Arbeitszeit, Anreise und Material.
- Bei einer Reparatur oder dem Austausch eines Geräts durch ein neues,
wird die Garantiefrist bis zur Übergabe dieses neuen Geräts
vorübergehend ausgesetzt. Die anschließend verbleibende Laufzeit
beträgt immer mindestens 6 Monate; unter keinen Umständen beginnt
eine neue, vollständige Garantiezeit von 2 Jahren.
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