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Füllstandsanzeige am Grasfangkorb:
Füllstandsanzeige geöffnet:
Grasfangkorb leer.
Füllstandsanzeige geschlos-
sen:
Grasfangkorb gefüllt.
Symbole in der Betriebsanleitung
Gefahrenzeichen mit Angaben
zur Verhütung von Personen-
oder Sachschäden.
Gebotszeichen (anstelle des Aus-
rufungszeichens ist das Gebot er-
läutert) mit Angaben zur Verhütung
von Schäden.
Hinweiszeichen mit Informationen
zum besseren Umgang mit dem
Gerät.
Sicherheitshinweise
Dieser Abschnitt behandelt die
grundlegenden Sicherheitsvor-
schriften bei der Arbeit mit dem
Gerät.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Dieses Gerät kann bei un-
sachgemäßem Gebrauch
ernsthafte Verletzungen
verursachen. Um Personen-
und Sachschäden zu ver-
meiden, lesen und beachten
Sie unbedingt die folgenden
Sicherheitshinweise und
machen Sie sich mit allen
Bedienteilen gut vertraut.
Vorbereitung:
•
Erlauben Sie niemals Kindern
oder anderen Personen, die
die Betriebsanleitung nicht
kennen, das Gerät zu benut-
zen. Örtliche Bestimmungen
können das Mindestalter der
Bedienungsperson festlegen.
•
Setzen Sie das Gerät niemals
ein, während Personen, beson-
ders Kinder und Haustiere, in
der Nähe sind. Kinder dürfen
nicht mit dem Gerät spielen.
•
Der Bediener oder Nutzer ist
für Unfälle oder Schäden an
anderen Menschen oder deren
Eigentum verantwortlich.
•
Überprüfen Sie das Gelände, auf
dem das Gerät eingesetzt wird
und entfernen Sie Steine, Stö-
cke, Drähte oder andere Fremd-
körper, die erfasst und wegge-
schleudert werden können.
•
Tragen Sie geeignete Arbeits-
kleidung wie festes Schuhwerk
mit rutschfester Sohle und eine
robuste, lange Hose. Benut-
zen Sie das Gerät nicht, wenn
Sie barfuß gehen oder offene
Sandalen tragen. Vermeiden
Sie das Tragen loser Kleidung
oder Kleidung mit hängenden
Schnüren oder Gürteln.
•
Führen Sie vor jeder Benut-
zung eine Sichtprüfung des
Gerätes durch. Benutzen Sie
das Gerät nicht, wenn Schutz-
einrichtungen (z. B. Prallschutz
oder Grasfangkorb), Teile der
Schneideinrichtung oder Bol-
zen fehlen, abgenutzt oder be-
schädigt sind. Zur Vermeidung
einer Unwucht dürfen beschä-
digte Werkzeuge und Bolzen
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