Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen
gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufbelegs und
dauert grundsätzlich 2 Jahre und bei privater Nutzung 3 Jahre.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum Gerät
gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Von der Garantie sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Röhren, Brenner, Starter sowie Acrylgasscheiben.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden, verfällt
jeglicher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von nicht
ermächtigten Personen oder durch unsachgemäßen Gebrauch
entstanden sind, entfällt ebenfalls der Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer sowie
die Artikelnummer zusammen mit der Gerätebezeichnung und
einer aussagkräftigen Fehlerbeschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Geräteteilen
mit
Verschleißerscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Originalverpackung
oder einer entsprechend geeigneten Verpackung (ACHTUNG:
Gefahr von Transportschäden) unsere Service-Abteilung
einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüllten
Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für die Ein- und
Rücksendung beanstandeter Geräte können von uns nicht
übernommen werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine direkte
Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter ist in diesem
Fall nicht möglich
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
Service-Adresse:
EOS-WERKE Günther GmbH
Adolf Weiß Straße 43
35759 Driedorf, Germany
Tel +49 (0)2775 82-240
Fax +49 (0)2775 82-455
servicecenter@eos-werke.de
www.eos-werke.de
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Ausnahme
normaler
Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und Elektronik-
geräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß eu-
ropäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum unsortierten
Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt er-
fasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist
auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür,
dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen,
in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung
zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein Alt-
gerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Er-
fassung zuzuführen. Die öffentlich rechtlichen Entsorgungs-
träger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerich-
tet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebie-
tes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden.
Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die
Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender
oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in
Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und
des Rates vom 27.Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
geräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom
16. März 2005.