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Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Mög-
lichkeit an der Servicestelle Reparaturen kostenpflichtig
durchführen zu lassen. Falls die Reparatur oder der Kosten-
voranschlag für Sie nicht kostenfrei sind, werden Sie vorher
verständigt.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers wird
durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantiezeit
kann nur verlängert werden, wenn dies eine gesetzliche
Norm vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende)
Garantie und/oder eine Ersatzteillagerhaltung und/oder eine
Schadenersatzregelung gesetzlich vorgeschrieben sind, gel-
ten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedingungen.
Das Serviceunternehmen und der Verkäufer übernehmen bei
Reparaturannahme keine Haftung für eventuell auf dem Pro-
dukt vom Kunden gespeicherte Daten oder Einstellungen.