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FCC-Warnerklärung
FCC-Genehmigung
Diese Einrichtung ist getestet und für übereinstimmend mit den Anforderungen für die B-
Klasse von digitalen Geräten erklärt worden, die eine Weiterführung von Teil 15 der FCC-
Verordnungen ist. Diese Anforderungen sind dazu bestimmt, um einen vernünftigen Schutz
gegen schädliche Interferenzen und einem Wohngebiet zu vermeiden. Diese Einrichtung
erzeugt, nutzt Radiofrequenzenergie und kann sie ausstrahlen. Sollte sie nicht in
Übereinstimmung mit den Herstellervorschriften installiert und benutzt werden, kann sie
schädliche Interferenzen auf Funkverbindungen hervorrufen. Es wird jedoch nicht garantiert,
dass es in einer besonderen Umgebung nicht zu Interferenzen kommen kann. Sollte diese
Einrichtung schädliche Interferenzen auf den Radio- oder Fernsehempfang hervorrufen, die
durch das Ein- und Ausschalten des Gerätes festgestellt werden können, wird der Benutzer
darauf hingewiesen, dass er versuchen kann, der Interferenz durch die eine oder andere
der folgenden Methoden Abhilfe zu schaffen :
• Die Antenne der Empfangseinheit neu ausrichten oder versetzen;
• Den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger vergrößern;
• Das Gerät an einen anderen Stromanschluss als den des Empfängers anschließen;
• Einen Fachmann für Fernsehen oder Rundfunk zu Rate ziehen.
ACHTUNG: Jede Umwandlung oder Veränderung, die nicht ausdrücklich vom Hersteller
des Gerätes genehmigt worden sind, hebt die Benutzungsgenehmigung für die
Bedienung dieser Einrichtung auf.
FCC Teil 15 – Der Betrieb ist den folgenden beiden Bedingungen unterworfen:
Dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen erzeugen;
Dieses Gerät muß jede empfangene Interferenz ertragen können,
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VORSICHT INSICHTBARE LASERSTRAHLUNG WENN ABDECKUNG
GEÖFFNET NICHT DEM STRAHL AUSSETSEN.
einschließlich der Interferenzen, die ungewünschten Betrieb
verursachen.
LASER KLASSE 1
20
gekürzt werden. Alle