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Was ist, wenn?
... der Kaminofen nicht richtig zieht?
Ist der Schornstein oder das Ofenrohr undicht?
Ist der Schornstein nicht richtig bemessen?
Ist die Außentemperatur zu hoch?
Ist die Tür anderer, an den Schornstein ange-
schlossener Feuerstätten offen?
... der Raum nicht warm wird?
Ist der Wärmebedarf zu hoch?
Ist das Abgasrohr verstopft?
Ist der Primärluftsteller geschlossen?
Ist der Schornsteinzug zu niedrig?
Ist das Brennholz nicht trocken?
Ist der Sekundärluftschieber nicht ganz geöffnet?
Sachmängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel richtet
sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 437
ff. BGB. Danach besteht grundsätzlich eine Haftung
des Verkäufers für die Sachmängelfreiheit des Pro-
dukts gegenüber dem Endkunden für einen Zeitraum
von zwei Jahren. Im Falle des Vorliegens eines
Sachmangels hat sich der Käufer daher grundsätzlich
an den Verkäufer als seinen Vertragspartner zu wen-
den und dort den Mangel anzumelden.
Für Schäden an Geräten oder deren Anbauteilen, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße
Behandlung und Wartung sowie durch Fehler beim
Aufstellen und Anschließen des Gerätes auftreten, ist
die Haftung ausgeschlossen, da kein Sachmangel
vorliegt. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen an
dem Gerät können zum Erlöschen der Sachmängel-
haftung führen.
Bei Keramikverkleidungen beeinträchtigen Haarrisse
die Funktionsfähigkeit der Keramik nicht. Jedes Ke-
ramikbauteil wird in Handarbeit hergestellt. Farbun-
terschiede bei Glasuren sowohl in Helligkeit als auch
Farbtönung können von Keramikbrand zu Keramik-
brand in Nuancen auftreten. Diese Unterschiede
können deutlich bei Lieferung von einzelnen Ersatz-
teilkeramiken auftreten und sind kein Grund zur Be-
anstandung.
Bei Natursteinverkleidungen stellen unterschiedliche
Maserungen, quarzähnliche Linien, Farbnuancen und
Farbabweichungen, unterschiedliche Steineinschlüs-
se o.ä. keinen Sachmangel dar. Steinverkleidungen
sind Naturprodukte, bei welchen derartige Abwei-
chungen naturgemäß auftreten. Gleiches gilt für Ver-
änderungen der Oberfläche aufgrund von Hitzeein-
wirkung.
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... der Kaminofen eine zu hohe Heizleistung ab-
gibt?
Ist der Primärluftsteller zu weit offen?
Ist die Aschetür nicht dicht geschlossen?
Ist der Förderdruck zu hoch?
... Schäden an der Rosteinrichtung auftreten oder
sich Schlacke bildet?
Der Kaminofen wurde überlastet?
Der Aschekasten wurde nicht rechtzeitig entleert?
Ist die Aschetür nicht dicht geschlossen?
Außerdem
stellen
auch
beim Aufheizen oder Abkühlen des Gerätes grund-
sätzlich keinen Sachmangel dar.
Falls ein berechtigter Grund für eine Reklamation
vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Angabe des
Kaufdatums und der Typ- und Fabrikationsnummer
an den Fachbetrieb, bei dem Sie das Gerät gekauft
.
haben
Ersatzteile oder eventuell auszutauschende Ver-
schleißteile wie feuerberührte Teile (Vermiculiteplat-
ten, Schamotteplatten, Roste), Dichtungen oder
Glaskeramiken beziehen Sie ebenfalls über Ihren
Fachbetrieb.
Ausdehnungsgeräusche

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