Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 24 Monaten ab dem Lieferdatum der Anlage, und für eine Dauer
von 12 Monaten ab Inbetriebnahme der Ersatzteilen und Zubehör, die aufgrund Design und Produktionsfehlern
untauglich geworden sind.
Als Formen der Gewährleistung haben hierbei entweder Erstattung, Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften
bzw. beschädigten Teile in unserem Betrieb Gültigkeit.
Die Installation und Frachtkosten werden in Rechnung gestellt. Alle fehlerhaften Teile müssen uns zur
Verfügung gestellt werden Sonstige Ansprüche werden nicht anerkannt. Es wird keine Haftung für indirekt
entstandene Schäden übernommen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Dritten mit der Reparatur möglicher Fehler auf unsere Rechnung zu
beauftragen.
Alle Schläuche, Gummiteile oder synthetischen Materialien, natürliche Abnutzung sowie Schäden aufgrund
nachlässiger und unsachgemäßer Behandlung, einschließlich Transportschäden, sind nicht in der
Gewährleistung beinhaltet. Darüber hinaus gilt die Gewährleistung nicht, wenn die Station Frost ausgesetzt
war. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt ebenso, falls Veränderungen oder Reparaturen von nicht-
autorisierten Personen durchgeführt wurden. Ansprüche aus der Gewährleistung werden nur anerkannt, wenn
sie unmittelbar nach Entdeckung des Fehlers geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erlischt im Falle
des Wechsels des Eigentümers.
Ecolab kann nicht für Personenschäden, Beschädigungen an Anlagen, Arbeitsausfälle, einschließlich
Produktionsverluste, Gewinnschmälerungen, Bestandsverluste o.ä., die durch unvollständige oder verzögerte
Lieferung des verkauften Produktes, ungeachtet des Grundes, einschließlich Produktions- und Materialfehlern,
haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
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