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Klingel VD53 Mode D'emploi page 2

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VD54, 55, 56, 59 (Modelle ohne Datum-Fenster) :
1) Ziehen Sie die Krone heraus, sobald sich der Sekundenzeiger in der 12-Uhr Stellung befindet.
Stellung befindet. Der Sekundenzeiger hält unverzüglich an.
2) Bringen Sie die Zeiger in die gewünschte Zeiteinstellung indem Sie an der Krone drehen.
VD54, VD56, VD59 : achten Sie auf korrekte Einstellung für AM/PM
* Betätigen Sie keine Taste, da sich andernfalls die Zeiger der Stoppuhr bewegen.
3) Drücken Sie die Krone auf ein Zeitsignal hin wieder in die Normalstellung zurück.
DER EINSATZ DER STOPPUHR
* Die ermittelte Zeit wird von der Stoppuhr mittels der Stoppuhrzeiger angezeigt, die sich unabhängig
von den
in der Mitte angebrachten Zeigern (und 24-Stunden-Zeigern, falls vorhanden) bewegen.
* Die Stoppuhr kann ein Zeitintervall von bis zu 60 Minuten messen.
* Die Auflösung der Stoppuhr beträgt 1/10 Sekunden. (VD50, VD55, VD56, VD57, VD59)
Standard-Zeitmessung (z.B. 100m Wettlauf)
Betätigen Sie die Tasten in der nachfolgenden Reihenfolge:
Dieses Produkt entspricht den EMV Richtlinien der EU
Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass sich diese Armbanduhr in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG befindet.
Hinweise zum Umweltschutz
Entsorgung von Altgeräten. Dieses Produkt darf nach Ende seiner Lebensdauer nicht dem normalen Haushaltsabfall zugeführt werden, sondern muss an einem Sammelpunkt für Recycling von
elektrischen Geräten abgegeben werden. Das Symbol auf dem Produkt oder der Bedienungsanleitung weist darauf hin. Die Werkstoffe sind gemäß Ihrer Kennzeichnung wieder verwertbar. Mit der
Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutze unserer Umwelt. Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zuständigen Entsorgungsstellen.
Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Verpackungsmaterialien sind Rohstoffe und somit wieder verwertbar. Bitte führen Sie diese im Interesse des Umweltschutzes einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zu! Ihre Gemeindeverwaltung informiert Sie gerne.

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