WIEDERKEHRENDE INSPEKTION
Nach jeder 12-monatigen Nutzung müssen die persönlichen Schutzausrüstungen zur Durchführung
regelmäßiger Detailinspektionen außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion ist
von einer für die wiederkehrende Inspektion kompetenten Person durchzuführen. Die wiederkehrende
Inspektion kann auch vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt werden. Bei eini-
gen Typen der komplexen Geräte, z.B. bei einigen Typen von Höhensicherungsgeräten, kann die jährliche
Inspektion nur vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt werden.
Während dieser Inspektion wird die zulässige Zeit des Geräteeinsatzes bis zur nächsten Herstellerin-
spektion festgelegt. Das Ergebnis der Inspektion ist in der Gerätekarte festzuhalten.
Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für die Wartung des Gerätes und die Sicherheit der
Benutzer unerlässlich, die von der fortdauernden Effizienz und Haltbarkeit der Ausrüstung abhängt.
Bei der wiederkehrenden Prüfung ist es notwendig, die Lesbarkeit der Gerätekennzeichnung zu üb-
erprüfen.
ZULÄSSIGE NUTZUNGSDAUER
Das Dreibein kann 5 Jahre lang verwendet werden, gerechnet ab dem Datum der Inbetriebnahme des
Dreibeins. Nach Ablauf dieser Frist muss das Dreibein außer Betrieb genommen werden, um eine de-
taillierte Herstellerinspektion durchzuführen. Die Herstellerinspektion kann durchgeführt werden von:
• dem Hersteller
• einer vom Hersteller empfohlenen Person
• einem vom Hersteller empfohlenen Unternehmen.
Während dieser Inspektion wird die zulässige Nutzungsdauer des Dreibeins bis zur nächsten Herstelle-
rinspektion festgelegt und in der Gerätekarte festgehalten.
AUSSERBETRIEBNAHME
Eine persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn Zwei-
fel an ihrem Zustand für die sichere Verwendung bestehen, und sie darf erst nach einer schriftlichen
Bestätigung durch den Gerätehersteller oder seinen Vertreter nach Durchführung einer detaillierten In-
spektion erneut verwendet werden.
AUSSERBETRIEBNAHME NACH ABFANGEN EINES ABSTURZES
Die Vorrichtung muss sofort außer Betrieb genommen werden, wenn es zum Abfangen eines Abstur-
zes verwendet wurde. Danach muss eine detaillierte Herstellerinspektion des Dreibeins durchgeführt
werden.
Die Herstellerinspektion kann durchgeführt werden von:
• dem Hersteller
• einer vom Hersteller empfohlenen Person
• einem vom Hersteller empfohlenen Unternehmen.
Während dieser Inspektion wird die zulässige Nutzungsdauer des Dreibeins bis zur nächsten Herstelle-
rinspektion festgelegt und in der Gerätekarte festgehalten.
TRANSPORT: Die persönliche Schutzausrüstung muss in der Verpackung transportiert werden (z. B.: in
einem Beutel aus feuchtigkeitsbeständigem Stoff oder in einem Folienbeutel oder in Kisten aus Stahl
oder Kunststoff), um sie vor Beschädigung oder Feuchtigkeit zu schützen.
WARTUNG UND LAGERUNG
Das Gerät kann gereinigt werden, ohne die Herstellungsmaterialien der Ausrüstung zu beeinträchtigen.
Verwenden Sie für Textilprodukte Feinwaschmittel für empfindliche Textilien, waschen Sie diese von
Hand oder in der Maschine und spülen Sie sie mit Wasser ab. Kunststoffteile können nur mit Wasser
gereinigt werden. Wenn das Gerät aufgrund des Gebrauchs oder der ordnungsgemäßen Reinigung nass
wird, muss es auf natürliche Weise trocknen können und von direkter Hitze ferngehalten werden. Bei
metallischen Produkten können einige mechanische Teile (Feder, Stift, Scharnier, etc.) regelmäßig leicht
geschmiert werden, um ein besseres Funktionieren zu gewährleisten. Andere Wartungs- und Reini-
gungsverfahren sind gemäß den detaillierten Anweisungen in der Bedienungsanleitung der Ausrüstung
durchzuführen. Die persönliche Schutzausrüstung sollte lose verpackt, an einem gut belüfteten Ort gela-
gert werden, geschützt vor direktem Licht, ultraviolettem Abbau, feuchter Umgebung, scharfen Kanten,
extremen Temperaturen und korrosiven oder aggressiven Stoffen.
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