dem Grundsatz der befestigenden Verpackung
beruht�
Li-Ion Batterie
•
Die Li-Ion enthaltenden Batterien fallen unter
die Bestimmungen des Gefahrgutrechts� Der Be-
nutzer kann die Batterien ohne weitere Anforde-
rungen auf der Straße transportieren�
•
Wenn der Transport von Dritten durchgeführt
wird (z�B� Lufttransport oder Spedition) müssen
besondere Anforderungen an Verpackung und Eti-
kettierung beachtet werden� Es ist erforderlich, zur
Vorbereitung des zu versendenden Gegenstands
einen Experten für Gefahrgut zu konsultieren�
•
Batterien dürfen nur transportiert werden,
wenn das Gehäuse unbeschädigt ist� Kontakte
isolieren bzw� abkleben und die Batterie so ein-
packen, dass sie in der Verpackung nicht ver-
rutschen kann� Bitte auch mögliche, detaillierte
nationale Regelungen beachten�
Hausmüll entsorgen, sondern zu einem Recyc-
linghof bringen�
Diese Anleitung ist aus chlorfrei gefertigtem Re-
cycling-Papier hergestellt�
Änderungen vorbehalten.
Deutsch
9
Umwelt-
schutz
Rohstoffrückgewinnung statt Mül-
lentsorgung.
Defekte oder unbrauchbare Akkus
auf keinen Fall mit dem normalen