CH
Entsorgung
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Freisprecheinrichtung einmal nicht
mehr benutzt werden können, so ist jeder
Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altge-
räte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer
Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzu-
geben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fach-
gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektroge-
räte mit dem hier abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflich-
tet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie
Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/Ihrem Stadt-
teil oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden
können.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
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www.zeitlos-vertrieb.de
00800 09 34 85 67
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