Bild 6. Spalt in der hinteren Wand des Panels
4. WARTUNG
Vor dem Beginn irgendwelcher Wartungsarbeiten sollte das Gerät von der Stromquelle getrennt werden.
Die tägliche Wartung besteht in dem Leeren des Beckens und seinem Abwaschen mit Hilfe eines Wischtuchs, das mit dem
Wasser mit Spülmittel befeuchtet ist und als nächstes in dem Trockenwischen mit trockenem Wischtuch.
Einmal im Monat sollte geprüft werden, ob:
• Alle Elemente des Gerätes richtig funktionieren.
Einmal im Jahr sollte vom Service der Grad der Abnutzung des Gerätes geprüft werden und eventuelle Fehlfunktionen
seiner Elemente und Teile entdeckt werden.
Im Falle irgendwelcher Ausfälle ist das qualifi zierte technische Personal (technischer Service) verpfl ichtet, diese zu
beseitigen.
Die einmal im Monat durchgeführten Wartungen, die jährlichen Service-Kontrollen und Reparaturen an dem Gerät können
nur durch qualifi ziertes technisches Personal (technischen Service) durchgeführt werden.
5. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten elektrischen und
elektronischen Geräten.
• Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen werden. Jedes Ge-
schäft ist dazu rechtlich verpfl ichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art
und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpfl ichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum
Geschäft zu bringen.
• Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen über die sich in Ihrer
unmittelbarer Umgebung befi ndenden Punkte fi nden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
• Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sollte eine Reparatur wirt-
schaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpfl ichtet, das Gerät kosten-
los entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichkeit
haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte
Dienstleistungsfi rma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür drohen
hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf
der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht
werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
6. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantiewechsel unterliegen
folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und
Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten
Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
Bild 7. Ausschnitt in der hinteren Wand des
Schubladenbehälters
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