GARANTIE
Die Firma OEHLER COMPANY, nachstehend OEHLER genannt, garantiert dem Erwerber jeder neuen, bei einem von OEHLER autorisierten Verkäufer,
gekauften OEHLER-Originalvorrichtung für eine Zeitspanne von 360 Tagen (12 Monaten) ab dem Tag des Erwerbs oder der ersten Vermietung, daß
die Maschinen keine Material- oder Bearbeitungsfehler haben. Für die Ersatzteile, die auf dem durch diese Garantie gedeckten Holzspalter installiert
sind, ist die Garantie auf 90 Tage (drei Monate) ab Ersatz- oder Reparatursdatum dieser Teile beschränkt.
Der Ersatz oder die, in von dieser Garantie gedeckten Vorrichtung eingebauten Ersatzteile werden 90 Tage lang ab Ersatz oder Reparatur garantiert.
Diese Teile müssen dem Endverbraucher sowie dem von OEHLER autorisierten Verkäufer in den normalen Arbeitsstunden kostenlos geliefert werden.
OEHLER behält sich das Recht vor, eventuelle, aufgrund von Material- oder Bearbeitungsfehlern reklamierte Vorrichtungen oder Teile zu überprüfen.
Die ausgewechselten Teile sollen zur Verfügung für 12 Monate behalten werden.
Es versteht sich von selbst, daß OEHLER nicht dazu verpfl ichtet ist, Arbeitskräfte zu liefern oder für Transportkosten aufzukommen.
OEHLER haftet nicht für eventuelle Schäden, Fehler oder Kosten infolge von Reparaturen und/oder Änderungen an OEHLER-Vorrichtungen, die nicht
von einem von Fa. OEHLER autorisierten Vertreter ausgeführt worden sind z. B. Explosionsmotoren, Dieselmotoren.
Diese Garantie gilt nicht für Verkaufsartikel, die schon eine eigene Garantie haben, wie Motoren, Hydraulikpumpen, Getriebe und Schläuche, ect.
Diese Garantie deckt nur bei normalem Betrieb entstandene Defekte. OEHLER nimmt keinerlei Verantwortung auf sich, wenn die OEHLER-Vorichtungen
während der Garantiezeit aufgrund folgender Fehler nicht funktionieren:
1) Falsche Maschinenbedienung, Nachlässigkeit, unsachgemässer Maschinengebrauch, Mißbrauch oder Unfall.
2) Mangel an sinnvoller bzw. erforderlicher Wartung gemäss Gebrauchanweisung (Ersatz von Teilen, wie abgenützte Gleitführungen, stumpfe Schneide,
Hydrauliköl, Motoröl, Öl für Übersetzungsgetriebe)
3) Einsatz von Teilen oder Zubehör, die nicht von der Fa. OEHLER produziert, geliefert oder zugelassen sind.
Die Fa. OEHLER gewährt keine anderen als die ausdrücklich in diesem Schreiben enthaltenen Garantien.
(Kein Vertreter oder Verkäufer ist dazu autorisiert, andere Garantien für die OEHLER-Vorrichtungen zu leisten. Die Dauer der gesetzmässigen
Garantie, inbegriffen Garantie für Verkäufl ichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, beschränkt sich auf die mit diesem Schreiben
gewährte Garantiedauer.)
OEHLER haftet auf keinen Fal für direkte oder indirekte, spezielle oder durch eventuelle Schäden verursachte Gewinnverluste.
Zur Gültigkeitserklärung dieser Garantie muß der Verkäufer den jeder Vorrichtung beiliegenden Garantieschein ausfüllen und ihn innerhalb von zehn
(10) Tagen ab Verkaufsdatum oder ab Datum der ersten Vermietung zurückstellen.
Bitte tragen Sie folgende Informationen ein, sie werden Ihrem Verkäufer bei der Bestellung von Ersatzteilen oder für den Kundendienst nützlich sein.
MODELL ......................................................................................................................
SERIENNUMMER ........................................................................................................
ANKAUFSDATUM .......................................................................................................
18
DEUTSCH
D22002004 - ver.8 - UPD 220714