Soll das Gerät transportiert werden, verwenden Sie bitte die Originalverpackung, um Transportschäden zu
vermeiden. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Gerät im Lieferzustand verpackt wird.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, Abstürzen etc. verbunden.
GERÄTEBESCHREIBUNG
Features
UV Spot in LED DMX Ausführung
• DMX-512 Steuerung über jeden handelsüblichen DMX-Controller möglich (belegt 2 Kanäle)
• Bestückung mit 183 x 10 mm UV LEDs
• Arretiermöglichkeit am Haltebügel
• Zum Anstrahlen von z. B. Spiegelkugeln, Eingangs- oder Thekenbereichen oder als Grundbeleuchtung
• Perfekt für Hallen, Diskotheken, Bühnen und Clubs
• Vorteile der LED-Technologie: extrem lange Lebensdauer der LEDs, niedriger Gesamtanschlusswert,
minimale Wärmeentwicklung, quasi wartungsfrei bei brilliantem Abstrahlverhalten
• In alu oder schwarz erhältlich
INSTALLATION
Überkopfmontage
Die Aufhängevorrichtungen des Geräts muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
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