6.2 Wiederkehrende Prüfungen
Die Kiste muss regelmäßig durch einen Sachkundigen auf
Betriebssicherheit geprüft werden.
• Die Prüfintervalle müssen den Betriebsverhältnissen
angepasst werden.
• Die Prüfung muss mindestens jährlich erfolgen.
• Die Durchführung der Prüfung muss dokumentiert werden.
Beschlagteile, Gelenke
• Auf Beschädigung, Risse, Verbiegungen und Korrosion
prüfen.
• Abnutzung und Funktionsfähigkeit prüfen.
• Auf Spuren von Temperaturanstiegen, z.B. Verfärbungen,
Schmauchspuren, Brandflecken prüfen.
Kennzeichnung
• Auf Lesbarkeit und Beschädigung prüfen.
Zubehör
• Auf Vollständigkeit prüfen.
7 Lagerung
Für die Lagerung der leeren Kiste gelten die folgenden
Bedingungen:
• Nur in trockenen Innenräumen lagern.
• Nur auf ebenem Boden ohne Neigung platzieren.
8 Verpackung und Entsorgung
• Kiste gemäß örtlicher Vorschriften und Gesetzen gemäß
den Bestimmungen für Aluminiumrecycling entsorgen.
• Innenausstattung getrennt entsorgen.
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