der Ohren (Abb. 24).
DER SCHNITT
Arbeiten Sie bei diesem Schnitt ohne den abnehmbaren Scherkamm.
a) Entlang der Ohren (Abb. 25 und 26).
Kämmen Sie die Haare im gewünschten Stil. Setzen Sie das Haarschneidegerät umgedreht zwischen den Koteletten und dem Ohr an und
vergewissern Sie sich, daß sich der Winkel der Klinge am Haaransatz befindet (benutzen Sie nur die Spitze des Haarschneidegerätes).
Fahren Sie mit dem Haarschneidegerät langsam um das Ohr herum.
b) Der Nacken (Abb. 27).
Halten Sie im Nacken das Haarschneidegerät umgedreht und leicht gegen die Haare gedrückt.
Gehen Sie nach dem unten gezeigten Schema vor und ziehen Sie das Gerät Abschnitt für Abschnitt nach unten.
c) Die Koteletten (Abb. 28)
Halten Sie das Haarschneidegerät umgedreht so, daß die Schnittkante senkrecht zum Kopf steht, und ziehen Sie es dann nach unten.
Schneiden Sie immer nur kleine Haarbereiche.
13. WIE GELINGT EIN SCHNITT "KURZE SEITEN, LANGES DECKHAAR" ?
Da dieser Schnitt nur an den Seiten und im Nacken durchgeführt wird, werden die langen Deckhaare beibehalten (Abb. 29).
Zu verwendende Scherkämme: n° 1 oder 3, je nach gewünschter Länge (Abb. 30).
1. Schritt: DER SCHNITT.
Schneiden Sie die Haare im Nacken und an den Seiten unter Verwendung des Scherkamms n° 1 oder 3 (je nach gewünschter Länge) bis
zum Punkt A (siehe Abbildung).
Um einen perfekten Übergang zu erhalten, verwenden Sie ab Punkt A (einige cm oberhalb des Ohres) (Abb. 30) einen flachen Kamm.
Neigen Sie den Kamm ein wenig in Kopfrichtung (Abb. 32), und schneiden Sie mit dem Haarschneidegerät, auf dem kein Scherkamm
aufgesetzt ist, die Haare ab, die über den Kamm hinausragen.(Der Kamm dient dabei als Führung.) (Abb. 31).
Schneiden Sie nicht die Deckhaare.
2. Schritt: KONTUREN UND LETZTER SCHLIFF.
Verfahren Sie genauso wie in Abschnitt "Konturen und letzter Schliff" des Kapitels "Bürstenschnitt (Abb. 33).
14. TUN SIE ETWAS FÜR DEN UMWELTSCHUTZ!!
Ihr Gerät enthält zahlreiche wieder verwertbare oder recyclebare Materialien.
Bringen Sie das Gerät zur Entsorgung zu einer Sammelstelle oder zu einem zugelassenen Kundendienstcenter
Ihrer Stadt oder Gemeinde.
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