2 - UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
2.2 Hebung
•
Sich vergewissern, daß die angewandten Hebemittel über eine Tragfähigkeit verfügen, die für die zu hebenden Lasten
geeignet ist (das Gewicht kann dem Abschnitt "Technische Daten" entnommen werden), und in gutem Zustand sind.
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Während des Hebevorgangs oder des Transports nicht unterhalb der Maschine stehenbleiben oder darunter durchlaufen.
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Gabeln mit Länge und Achsenabstand verwenden, die mögliche nicht ausgewuchtete Lastverteilung vermeiden.
2.3 Installierung
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Die an der Maschine angebrachten Steuergeräte bzw. -instrumente nicht ohne die diesbezügliche Genehmigung sowie die
entsprechende Kenntnis betätigen oder verändern.
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Bevor die Arbeit aufgenommen wird, die einwandfreie Befestigung des Kompressors an der Zugmaschine kontrollieren
(siehe Abschnitt "Installierung").
WICHTIG!
Bei der Entsorgung der verschiedenen Verpackungsmaterialien die geltenden Umweltschutzvorschriften streng
berücksichtigen.
2.4 Gebrauch
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Die Neigung der Kompressor (nur bei laufendem Zustand) darf sowohl in vorwärtsgerichteter als auch in seitlicher Richtung
keinesfalls mehr als 20% betragen. Eine stärkere Neigung verursacht Schäden an Motor und Kompressor.
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Die auf dem Kompressor angeführten Anweisungen genau befolgen.
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Den Kopf (14) und die Druckleitung (26) des Kompressors nicht berühren, weil diese während des Betriebs sehr hohe
Temperaturen erreichen und auch nach dem Anhalten noch über einen gewissen Zeitraum heiß bleiben.
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Keine entzündbaren Gegenstände aus Stoff oder Nylon auf oder neben dem Kompressor liegen lassen.
HINWEIS
Die Druckluft am Ende jedes Arbeitstages aus dem Behälter ablassen (Abschnitt 5.1.2).
2.5 Wartung
ACHTUNG!
Vor der Durchführung irgendeines Wartungseingriffs oder einer mechanischen Einstellung an der Kompressor, den
Schutzhelm aufsetzen und sicheres Schuhwerk, Schutzhandschuhe und Schutzbrille anziehen. Die Luftbehälter (17)
dann durch Einwirken auf den Hahn (18) ablassen und das Kardangelenk (33) vom Antrieb des Traktors entfernen.
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Jeder gewöhnliche Instandsetzungs- oder Wartungseingriff darf nur von Personal durchgeführt werden, das in jedem
Fall über die notwendigen körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt.
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Alle außergewöhnlichen Instandsetzungs- oder Wartungseingriffe müssen vom Wartungsmechaniker durchgeführt
werden.
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Unbefugte Personen müssen sich während der Wartungs- oder Instandsetzungseingriffe vom Gerät fernhalten.
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Die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen ausschließlich vom Wartungsmechaniker einzig zur Durchführung von
außergewöhnlichen Wartungseingriffen außer Betrieb gesetzt werden. Das zuständige Wartungspersonal muß gewährleisten,
daß keine gefährlichen Situationen für andere Personen entstehen, bzw. daß das Gerät nicht beschädigt wird, und muß die
Einrichtungen nach Beendigung der Wartungsarbeiten wieder in Funktion setzen.
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Alle nicht im vorliegenden Handbuch berücksichtigten Wartungseingriffe müssen in den dazu entsprechend von den
Vertragshändlern der CAMPAGNOLA S.r.l. angegebenen, zuständigen Kundendienststellen durchgeführt werden.
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Nach Beendigung der Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten darf das Gerät erst auf Anordnung des zuständigen
Wartungsmechanikers wieder in Betrieb gesetzt werden. Dieser muß sicherstellen, daß
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die Arbeiten vollständig durchgeführt wurden;
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das Gerät einwandfrei funktioniert;
-
die Sicherheitseinrichtungen in Betrieb sind;
-
keine Arbeiten am Gerät gerade durchführt werden.
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