Kältemittel
Die Wärmepumpe verwendet als Betriebsflüssigkeit das Kältemittel R410A. Dieses Kältemittel ist nicht umweltschädlich, weil es
kein Chlor enthält, und trägt somit nicht zur Zerstörung der Ozonschicht bei. Unter normalen Betriebsbedingungen der
Wärmepumpe ist die Giftigkeit des Kältemittels gleich null und es besteht keine Explosionsgefahr. Allerdings müssen bei einer
Freisetzung des Kältemittels die folgenden Hinweise beachtet werden.
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Das enthaltene Kältemittel darf nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden, weil es zur globalen
Erwärmung des Planeten beiträgt (GWP = 1725).
GEFAHR!
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Das Kältemittel muss zur Aufbereitung oder Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften
aufgefangen werden.
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Der Bereich, in dem Flüssigkeit austritt, darf in keinem Fall direkt mit den Händen berührt werden. Es
könnten schwere Verletzungen durch Erfrieren verursacht werden.
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Der Bereich muss sofort gut belüftet werden.
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Alle Personen, die mit Kältemitteldampf in Berührung gekommen sind, müssen den Bereich sofort
verlassen und Frischluft einatmen.
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Bei einer direkten Aussetzung des Kältemittels an eine Flamme entsteht ein giftiges Gas. Dieses Gas
kann jedoch selbst in Konzentrationen weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte an seinem Geruch
erkannt werden.
Hydraulische Installation
Die Installation und nachfolgende Maßnahmen an den Sole- und Erzeugungskreisläufen dürfen nur von einem autorisierten
Fachmann und unter Einhaltung der anwendbaren örtlichen Bestimmungen und der in dieser Anleitung enthaltenen Anweisungen
ausgeführt werden.
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Während oder sofort nach dem Betrieb der Wärmepumpe in keinem Fall die Rohrleitungen oder
sonstigen Bauteile der internen hydraulischen Kreisläufe berühren, da durch Hitze oder Kälte
GEFAHR!
Verletzungen verursacht werden können. Wenn diese Komponenten berührt werden müssen, solange
warten, bis sich deren Temperatur stabilisiert hat, und zur Vermeidung von Verletzungen
Schutzhandschuhe tragen.
Walter Meier (Klima Schweiz) AG
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Installationshandbuch SI-GEO