2.3 SICHERHEITSMASSNAHMEN FÜR ARBEITSABLAUF
Wenn die Sicherheit des Bedieners nicht mehr gewährleistet ist, muss das Gerät
außer Betrieb gesetzt und gegen ungewolltes Benutzen gesichert werden.
Dies ist der Fall, wenn das Gerät:
· offensichtliche Beschädigungen auf weist
· die gewünschten Funktionen nicht mehr durchführt
· zu lange unter ungünstigen Bedingungen gelagert wurde
Während des Schweißvorgangs kann aufgeschmolzenes Schweißgut aus der
Schweißstelle geschleudert werden. Beim Betreiben der Maschine ist zwingend eine
Schutzbrille und langärmlige Schutzkleidung zu tragen (Verbrennungsgefahr).
Verwendung der Maschine nur in großen und/oder belüfteten Räumen.
Einschalten der Maschine nur bei eingespanntem Riemenprofi l, da sonst die Spann-
backen aus der Halterung geschleudert werden können.
Verwendung des Produkts niemals in explosionsgefährdeter Umgebung.
Verwendung des Produkts niemals in nasser Umgebung. Verhindern Sie den
Kontakt des Geräts direkt mit Wasser.
Reparaturen dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen durchgeführt werden.
Schicken Sie dazu das Produkt zu einem autorisierten BEHAbelt Service-Partner
oder direkt zu BEHAbelt.
Maschine ist nicht für den Dauerbetrieb konzipiert. Gefahr der Überhitzung und
Schädigung der Maschine.
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Bei sämtlichen Arbeiten müssen die jeweils
gültigen Unfallverhütungsvorschriften der
gewerblichen Berufsgenossenschaften be-
achtet werden.
Das Schweißgerät RS02 darf nur an den
dafür vorgesehenen Grifffl ächen gehalten
werden. Ein Hineingreifen in bewegliche
Teile während des Betriebs (oszillierende
Spannbacke) ist unter allen Umständen zu
vermeiden. (siehe Abb. 1)
Das Gerät darf nur an der auf dem Typen-
schild angegebenen Eingangsspannung
angeschlossen werden.
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