4. Montage
Nach StVZO §67 müssen die lichttechnischen Einrichtungen vorschriftsmäßig und
fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen
dürfen nicht verdeckt sein.
1.
2.
3.
A
Montieren Sie das Vorderlicht wie abgebildet an die Lenkerstange und das Rück-
licht am hinteren Teil des Rahmens.
4.1 Vorderlicht
Öffnen Sie für die Montage des Vorderlichts die Schelle und befestigen Sie diese
entsprechend. Das Vorderlicht kann nach der Montage dank des Schnellverschlus-
ses sehr einfach aus der Halterung entnommen und wieder eingesetzt werden.
Drücken Sie dafür den Hebel (A) herunter und entnehmen Sie die Lampe wie im
oberen Bild gezeigt.
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