2. Transport und Lagerung
Auspacken
Energiezähler sind Messgeräte und müssen sorgsam behandelt werden. Zum Schutz vor Beschädigung und Ver-
schmutzung sollten sie erst unmittelbar vor dem Einbau aus der Verpackung genommen werden.
Transportieren
Der Transport des Zählers ist nur in Originalverpackung zulässig.
Bei Versand von Messgeräten/Komponenten mit Funk per Luftfracht ist der Funk vor dem Versand zu
deaktivieren.
4