Garantiekarte
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und beginnt
am Tag des Kaufs bzw. am Tag der Übergabe
der Ware. Für die Geltendmachung von
Garantieansprüchen sind die Vorlage des Kassa-
bons sowie die Ausfüllung der Garantiekarte
dringend erforderlich. Bitte bewahren Sie den
Kassabon und die Garantiekarte daher auf!
Der Hersteller garantiert die kostenfreie
Behebung von Mängeln, die auf Material- oder
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach
Wahl des Herstellers durch Reparatur, Umtausch
oder Geldrückgabe. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf Schäden, die durch einen Unfall, durch
ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Blitz,
Wasser, Feuer etc.), unsachgemäße Benützung
oder Transport, Missachtung der Sicherheits-
und Wartungsvorschriften oder durch sonstige
unsachgemäße Bearbeitung oder Veränderung
verursacht wurden. Die gesetzliche Gewährleis-
tungspflicht des Übergebers wird durch diese
Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantiezeit
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kann nur verlängert werden, wenn dies eine
gesetzliche Norm vorsieht. In den Ländern, in
denen eine (zwingende) Garantie und/oder eine
Ersatzteillagerhaltung und/oder eine Schade-
nersatzregelung gesetzlich vorgeschrieben
sind, gelten die gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbedingungen.
Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie eben-
falls die Möglichkeit, das defekte Gerät zwecks
Reparatur an die Servicestelle zu senden. Nach
Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig.
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