Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung, Wartung
oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind
deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem Fachpersonal oder Reparaturservice
ausgeführt werden.
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem Format
bei dem Kundendienst.
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